Bedingungen und Schutzvertrag - Labortierhilfe Österreich My-Second-Life

"Ein einzelnes Tier zu retten verändert nicht die Welt,
aber die ganze Welt verändert sich für dieses Tier!"
"Ein einzelnes Tier zu retten verändert nicht die Welt,
aber die ganze Welt verändert sich für dieses Tier!"
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ohne euch schaffen wir es nicht

Bedingungen und Schutzvertrag

Bedingungen zum Schutzvertrag

Ich willige ein, dass der Verein My Second Life meine allgemeinen Antrags- und Vertragsdaten in Datensammlungen führt und an Behörden und andere Tierschutzorganisationen weitergibt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Überprüfung meines Antrags erforderlich ist und der Durchführung meiner Angelegenheit dient.

Sollten sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame und nichtige Bestimmung wird ersetzt durch eine solche, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Bad Ischl.


VERTRAGBEDINGUNGEN ZUR ÜBERNAHME DER HALTERSCHAFT EINES TIERES
(kein Kaufvertrag im Sinne des § 1052, § 1054 ABGB)

Damit das vermittelte Tier auch nach seiner Übergabe gegen eventuellen Missbrauch oder Tierquälerei geschützt bleibt, geht das übernommene Tier nur in den Besitz über. Die Eigentumsrechte verbleiben bei der dem Verein My Second Life.

  1. Der Übernehmer wird darauf hingewiesen, dass er mit der Übernahme des Tieres Tierhalter im Sinne des § 1320 ABGB ist und ab diesem Zeitpunkt für alle von dem Tier verursachten Kosten und Schäden aufzukommen hat. Weiters wird keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende gesundheitliche oder charakterliche Defizite sowie Trächtigkeit übernommen.
    Es wird empfohlen das Tier bei einem Tierarzt des Vertrauens vorzustellen.

  2. Der Verein My Second Life übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder nachträglich entstehende charakterliche, gesundheitliche oder sonstige Defizite.

  3. Mit dem vermittelten Tier oder deren Nachkommen darf weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Werden dennoch Jungtiere geboren, ist der Beauftragte vom Verein My Second Life unverzüglich zu verständigen. Die Jungtiere dürfen nur mit Übernahmevertrag mit schriftlicher Genehmigung des Vereinsvorstands an Dritte abgegeben werden.

  4. Der Übernehmer des Tieres verpflichtet sich, das Tier als Haustier zu halten, dieses seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen, verhaltensgerecht unterzubringen und für sein Wohlbefinden als auch für die Gesundhaltung in psychischer als physischer Sicht Sorge zu tragen. Dies inkludiert die regelmäßige Versorgung durch einen Tierarzt. Eine als notwendig in Betracht gezogene Tötung darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Der Verein My Second Life ist umgehend zu unterrichten. Jede Misshandlung und Quälerei wird sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht und ist auch durch Dritte nicht zu dulden. Eine Haltung in Hof, Keller, Scheune oder ähnlichen Gebäuden oder Gebäudeteilen wird prinzipiell untersagt.
    Meerschweinchen dürfen nach einer Eingewöhnungsphase in Freihaltung gehalten werden. Jedoch bedarf es einer Rückzugsmöglichkeit in einem gedämmten Außenstall. Meerschweinchen in Innenhaltung muss ein täglicher Auslauf gewährt werden.
    Ratten, Mäuse und Hamster müssen in einem beheizbaren Raum mit Fenster gehalten werden. Ratten muss ein täglicher Auslauf gewährt werden.
    Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung sind einzuhalten (Tschg und seine Ergänzungen, in Kraft getreten mit 1.1.2005).

  5. Sollte der Übernehmer Mieteigentum bewohnen, versichert dieser, dass die Zustimmung des Vermieters, für die Haltung von Haustieren vorliegt. Der Übernehmer erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, mögliche Besuche durch Beauftragte des Vereins My Second Life zur Überprüfung der Haltung zur Sicherheit der Tiere, zu gestatten und auch Änderungen der Wohnadresse oder Telefonnummer innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Ist bei einer nicht bekannt gegebenen Adressänderung eine Adresseinholung über das Einwohnermeldeamt erforderlich (zB für eine Nachkontrolle) sin die für die Adressermittlung durch die Gemeinde in Rechnung gestellten Kosten durch den Tierhalter zu vergüten. Im Falle von schlechter Behandlung und draus resultierenden bzw. drohenden physischen oder psychische Krankheiten des Tieres behält der Verein ein sofortiges, entschädigungsloses Rückholrecht!

  6. Wenn sich die Lebensumstände des Übernehmers dermaßen ändern, dass das Tier nicht länger gehalten werden kann, sind die Überbringer, bei Nichterreichen die Mitarbeiter des Vereins My Second Life sofort zu verständigen. Eine Weitergabe des Tieres an Dritte (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen, Tierheime, etc.) eine Veräußerung oder eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Verein My Second Life gestattet.

  7. Ein Abhandenkommen des Tieres ist spätestens einem Tag nach dem Zeitpunkt des Vermissens bei der zuständigen Polizeidienststelle bzw. Ordnungsbehörde, den regionalen Tierschutzorganisationen als auch beim Verein My Second Life anzuzeigen.

  8. Das übernommene Tier kann innerhalb von 10 Tagen an den Übergeber zurückgegeben werden, wobei der bezahlte Kostenbeitrag rückerstattet wird. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Rückerstattung des Kostenbeitrags.

  9. Sollte das Tier nach der abgelaufenen Frist an den Verein zurückgeführt werden, so ist der Übernehmer verpflichtet, sich an den Transportkosten zumindest zu 50% zu beteiligen. Entweder an entstandenen Benzinkosten oder an einem Transport mittels einer geeigneten Tiertransportfirma, welchen den Vereinsvorstand obliegt auszuwählen.

  10. Darüber hinaus ist der Übernehmer bei Verstoß gegen die Vertragsbedingungen des Übernahmevertrages zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1500 Euro an eine Tierschutzorganisation verpflichtet.


Vielen Dank, dass Sie sich entschlossen haben einem geretteten Labortier ein zu Hause zu geben. Der Verein My Second Life wünscht Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Familienmitglied. Sollten Sie weitere Beratung benötigen oder noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll und jederzeit an unsere Administratoren und Beauftragten von My Second Life.

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Vertragsbedingungen an!
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